Zum Bericht des Bundesrechnungshofes zum Ganztagsschulprogramm IZBB erklären der stellvertretende bildungspolitische Sprecher, Ernst Dieter Rossmann, und der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss:
11.05.2006 | Ganztagsschulprogramm – Musterbeispiel für kooperativen Föderalismus – Rechnungshofkritik völlig überzogen
Pressemitteilungen
Die laut Pressemeldungen angeblich vernichtende Kritik des Bundesrechnungshofes am Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) ist vollkommen überzogen. Auch wenn es in Einzelfällen möglicherweise einen Missbrauch der vom Bund zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel gegeben hat, heißt das nicht, dass das gesamte Förderprogramm gescheitert ist, sondern dass die Länder die Mittel auch im Einzelfall korrekt verwenden müssen.
Ganztagsschulen sind die richtige Antwort auf die schlechten Ergebnisse deutscher Schulen bei der PISA-Studie. Sie ermöglichen bessere Bildung für alle Kinder. Gerade Schülern aus so genannten bildungsfernen Schichten, die im bisherigen Schulsystem oft zu kurz gekommen sind, eröffnen Ganztagsschulen verbesserte Förderungsmöglichkeiten und sorgen so für mehr Chancengleichheit. Von den Mitteln des Bundes profitieren bis dato 5.000 Ganztagschulen. Das ist ein großer Erfolg. Ohne das Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" des Bundes wäre es nie so schnell zu einem derartigen Fortschritt im deutschen Bildungssystem gekommen.
Auch fachlich irrt der Rechnungshof, wenn er die Bedeutung von Investitionen in Räume und Ausstattung für den Aufbau von Ganztagsschulen in Zweifel zieht. Eine gute Ganztagsschule braucht auch gute räumliche Voraussetzungen, die mit dem Bundesprogramm entscheidend und nachhaltig gefördert worden sind. Nur dadurch konnte die überfällige Ganztagsschulbewegung in Deutschland so schnell in Gang gesetzt werden. Das IZBB-Programm der Regierung Schröder hat hier die entscheidende Schubkraft gegeben. Es wird nicht gelingen, diesen historischen Verdienst der damaligen Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn jetzt klein zu rechnen und zu zerreden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat jetzt angekündigt, den Hinweisen des Bundesrechnungshofes nachzugehen. Die Länder haben sich beim Ganztagsschulprogramm ihrerseits dazu verpflichtet, die Bundesmittel zweckgemäß zu verwenden und dies auch nachzuweisen. Die Landesrechnungshöfe sind gehalten, die Verwendung der Mittel zu prüfen. Vereinzelten Hinweisen zu einer Mittelentfremdung ist der Bund nachgegangen und hat das betreffende Land um Stellungnahme gebeten. Verstöße konnten bisher nicht festgestellt werden. Sollten dennoch einige Länder die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zweckentfremdet haben, müssen die entsprechenden Beträge selbstverständlich an den Bund zurückgezahlt werden. Sie sollten dann Projekten zur Verfügung stehen, die tatsächlich Ganztagsschulen neu ausbauen und weiterentwickeln.
Das Gutachten des Bundesrechnungshofes muss insbesondere für die angesprochenen Länder Anlass sein, die Verwendung der Mittel genau zu prüfen und die nötigen Konsequenzen daraus ziehen. Einzelne mutmaßliche Fehlinvestitionen sollten aber nicht dazu missbraucht werden, die notwendige gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern im Bildungsbereich infrage zu stellen. Nach übereinstimmender Meinung all derer, die in den Ländern, Gemeinden und Schulen die Verantwortung für die Umsetzung des IZBB tragen, ist das Ganztagsschulprogramm ein Beispiel für gelingenden kooperativen Föderalismus, in dem Bund und Länder in gemeinsamer Verantwortung effektiv zusammenarbeiten, um das gesamtstaatliche Ziel der qualitativen Verbesserung des Bildungssystems zu erreichen.
Ganztagsschulen sind die richtige Antwort auf die schlechten Ergebnisse deutscher Schulen bei der PISA-Studie. Sie ermöglichen bessere Bildung für alle Kinder. Gerade Schülern aus so genannten bildungsfernen Schichten, die im bisherigen Schulsystem oft zu kurz gekommen sind, eröffnen Ganztagsschulen verbesserte Förderungsmöglichkeiten und sorgen so für mehr Chancengleichheit. Von den Mitteln des Bundes profitieren bis dato 5.000 Ganztagschulen. Das ist ein großer Erfolg. Ohne das Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" des Bundes wäre es nie so schnell zu einem derartigen Fortschritt im deutschen Bildungssystem gekommen.
Auch fachlich irrt der Rechnungshof, wenn er die Bedeutung von Investitionen in Räume und Ausstattung für den Aufbau von Ganztagsschulen in Zweifel zieht. Eine gute Ganztagsschule braucht auch gute räumliche Voraussetzungen, die mit dem Bundesprogramm entscheidend und nachhaltig gefördert worden sind. Nur dadurch konnte die überfällige Ganztagsschulbewegung in Deutschland so schnell in Gang gesetzt werden. Das IZBB-Programm der Regierung Schröder hat hier die entscheidende Schubkraft gegeben. Es wird nicht gelingen, diesen historischen Verdienst der damaligen Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn jetzt klein zu rechnen und zu zerreden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat jetzt angekündigt, den Hinweisen des Bundesrechnungshofes nachzugehen. Die Länder haben sich beim Ganztagsschulprogramm ihrerseits dazu verpflichtet, die Bundesmittel zweckgemäß zu verwenden und dies auch nachzuweisen. Die Landesrechnungshöfe sind gehalten, die Verwendung der Mittel zu prüfen. Vereinzelten Hinweisen zu einer Mittelentfremdung ist der Bund nachgegangen und hat das betreffende Land um Stellungnahme gebeten. Verstöße konnten bisher nicht festgestellt werden. Sollten dennoch einige Länder die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zweckentfremdet haben, müssen die entsprechenden Beträge selbstverständlich an den Bund zurückgezahlt werden. Sie sollten dann Projekten zur Verfügung stehen, die tatsächlich Ganztagsschulen neu ausbauen und weiterentwickeln.
Das Gutachten des Bundesrechnungshofes muss insbesondere für die angesprochenen Länder Anlass sein, die Verwendung der Mittel genau zu prüfen und die nötigen Konsequenzen daraus ziehen. Einzelne mutmaßliche Fehlinvestitionen sollten aber nicht dazu missbraucht werden, die notwendige gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern im Bildungsbereich infrage zu stellen. Nach übereinstimmender Meinung all derer, die in den Ländern, Gemeinden und Schulen die Verantwortung für die Umsetzung des IZBB tragen, ist das Ganztagsschulprogramm ein Beispiel für gelingenden kooperativen Föderalismus, in dem Bund und Länder in gemeinsamer Verantwortung effektiv zusammenarbeiten, um das gesamtstaatliche Ziel der qualitativen Verbesserung des Bildungssystems zu erreichen.
Veröffentlicht am 11.05.2006






