Zwischenbilanz
Kooperationsartikel 91b durchgesetzt
Die erste Stufe der Föderalismusreform 2006 hat weitreichende Auswirkungen auf die Bildungs- und Forschungspolitik in Deutschland. Nicht von ungefähr stand dieser Bereich besonders im Mittelpunkt der politischen Beratungen und Auseinandersetzungen zur umfassendsten Verfassungsänderung in der Geschichte des Grundgesetzes.
"Ohne die SPD... gäbe es keine Kooperationsklausel für die Hochschulen, keinen Hochschulpakt und keine Investitionen des Bundes in den Ausbau von Studienplätzen, keine Gemeinkostenpauschale für die DFG-Projektförderung und kein Professorinnenprogramm"
Die beabsichtigte Entflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern und die klare Trennung der Verantwortlichkeiten führten zu wesentlichen Änderungen des Bildungsföderalismus: Neben der Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern zur Gemeinsamen Bildungsplanung und zum Hochschulbau ist insbesondere die Aufgabe der Rahmengesetzgebung des Bundes im Hochschulrecht folgenreich. Trotz der neuen begrenzten Gesetzgebungskompetenzen des Bundes im Bereich Hochschulzulassung und -abschlüsse ist es unabweisbar, dass der Bund die allgemeine Verringerung der Zustimmungspflichtigkeit im Bundesrat insbesondere mit seinen bisherigen Kompetenzen im Bildungsbereich „bezahlt" hat. Inwieweit sich dies angesichts der steigenden Bildungsherausforderungen und der gesamtstaatlichen Verantwortung für gleiche und gute Bildungschancen als angemessen erweist, wird die nahe Zukunft erweisen. So ist ein Ganztagesschulprogramm künftig nicht mehr möglich, ein von den Eltern hocherwünschtes Programm, dessen Fortsetzung der hessische Ministerpräsident Roland Koch verhindert hat.
Die SPD-Bundestagsfraktion konnte den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Entwurf zur Föderalismusreform allerdings an einer entscheidenden Stelle verbessern: Das vor allem von den Ländern Hessen und Bayern im Sinne eines reinen Wettbewerbsföderalismus geforderte Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern, das jegliche Finanzhilfen des Bundes im Schul- und Hochschulbereich untersagen sollte, konnte entscheidend abgeschwächt werden. Mit dem persönlichen Einsatz von Peter Struck konnte die SPD-Bundestagsfraktion noch durchsetzen, dass zumindest im Hochschulbereich, genauer in der Wissenschaft insgesamt, weiterhin gemeinsame Programme von Bund und Ländern möglich bleiben. Mit dem Begriff der „Wissenschaft" sind künftig sogar erstmals Bundeshilfen für die Lehre an Hochschulen zulässig. Voraussetzung ist zwar die Zustimmung aller Länder, aber sowohl der Hochschulpakt 2020 als auch das neue Professorinnenprogramm zeigen die Belastbarkeit und auch Notwendigkeit dieser von der SPD eröffneten Möglichkeit - der neue Art. 91b hat sich bereits nach 18 Monaten als ein echter Kooperationsartikel im Sinne eines kooperativen Föderalismus erwiesen.
Dennoch stand die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Kampf gegen das Kooperationsverbot alleine- kein Herr Röttgen, keine Frau Schavan und keine Frau Merkel halfen 2006, die Interessen von Bildung und Forschung gegen den Partikularismus und einen rein kompetetiven Föderalismus zu wahren. Daran muss erinnert werden, wenn besagte Damen und Herren heute von „gesamtstaatlicher Bildungsverantwortung" und von mehr Bundeskompetenzen im Bildungsbereich reden. Solche Einsichten sind richtig, kommen aber leider merklich spät. Es war die Union, die eine moderne und den Anforderungen der Internationalität entsprechende Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern verhindert hat.