Zwischenbilanz
Kompromiss zur Stammzellforschung erneuert
Der Deutsche Bundestag hat im April 2008 eine behutsame Novellierung des Stammzellgesetzes beschlossen und den ethischen Kompromiss zur embryonalen Stammzellforschung aus dem Jahr 2002 erneuert. Das Parlament stärkt damit die Forschungsfreiheit, ohne Abstriche bei der Schutzwirkung des Gesetzes für das ungeborene Leben zu machen. Auch künftig bleibt gewährleistet, dass von Deutschland keine Anreize zur Tötung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken im Ausland ausgehen.
In den letzten Monaten hatte sich eine neue Debatte über die Bedingungen der Forschung mit embryonalen Stammzellen in Deutschland entwickelt. Seitens der Wissenschaft war dargelegt worden, dass den deutschen Forscherinnen und Forschern aufgrund des geltenden Stichtages nur noch wenige Stammzelllinien zur Verfügung stehen, die zudem nicht mehr den international gängigen Qualitätsstandards entsprechen. Ohne die SPD... wäre die Initiative zur behutsamen Novellierung des Stammzellgesetzes und zur Fortschreibung des Kompromisses zur Stammzellforschung aus dem Jahr 2002 nicht auf den Weg gebracht worden, um die Grundlagenforschung auch weiterhin zu ermöglichen und den gesellschaftlichen Frieden zu wahren
Außerdem klagten Wissenschaftler über mangelnde Rechtssicherheit bei der Beteiligung an internationalen Forschungsprojekten. Aus Sicht der Wissenschaft drohte damit der deutschen Stammzellforschung die internationale Isolation. Vor diesem Hintergrund hatten Forschungspolitiker der SPD-Bundestagfraktion im Herbst letzten Jahres die Initiative ergriffen und einen interfraktionellen Gruppenantrag vorgelegt, der vorsah, den Stichtag einmalig in die jüngere Vergangenheit zu verschieben und die strafrechtlichen Vorgaben des Stammzellgesetzes klarzustellen, um die bestehenden Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Weitere interfraktionelle Initiativen folgten, die von der Forderung nach einem umfassenden Importverbot über die Forderung nach Beibehaltung der bisherigen Regelungen bis hin zu einer völligen Freigabe der Einfuhr embryonaler Stammzellen reichten und damit das gesamte Meinungsspektrum der Debatte in Form konkreter Entscheidungsvorlagen abbildeten. Für die SPD-Fraktion war dabei immer klar, dass diese Thematik mit ethisch hoch komplexen und moralisch sehr umstrittenen Fragen verbunden ist, die sehr persönliche Antworten erfordern und nicht nach objektiven Kriterien entschieden werden können. Nach einer intensiven parlamentarischen Beratung und der Durchführung von zwei Expertenanhörungen hat der Deutsche Bundestag Mitte April in zweiter und dritter Lesung über die vorliegenden Initiativen nach freiem Gewissen abgestimmt.
Mit den nun beschlossenen Neuregelungen haben die Mitglieder des Bundestages mit klarer absoluter Mehrheit dafür entschieden, den nach langen gesellschaftlichen und politischen Diskussionen im Jahr 2002 erreichten Kompromiss nicht aufzuheben, sondern fortzuschreiben und in seiner Substanz zu erhalten. Es bleibt gewährleistet, dass für die deutsche Forschung auch im Ausland kein Embryo zerstört wird. Mit ihrem Votum vom April 2008 hat eine absolute Mehrheit von 346 Abgeordneten, davon 169 der SPD, die 2002 gefundene ethische Grundlage für die Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland bekräftigt. Gleichzeitig stehen der Wissenschaft in Deutschland künftig deutlich mehr und qualitativ hochwertigere Zelllinien zur Verfügung, so dass die Grundlagenforschung in diesem Bereich auch künftig möglich bleibt. Unabhängig davon bleibt die breite Unterstützung des Parlaments für die Förderung der ethisch unbedenklichen adulten Stammzellforschung bestehen. Schon heute liegt der Schwerpunkt der Forschungsförderung in diesem Bereich. Daran wird sich nichts ändern. Die Bundesregierung hat kürzlich – nicht zuletzt auf Forderung der SPD-Fraktion – einen neuen Förderschwerpunkt auf „Alternative Verfahren der Gewinnung pluripotenter Stammzellen“ gelegt.
Stammzellendebatte 2007/08
Die wissenschaftliche Entwicklung auf dem Gebiet der Stammzellen ist weiter gegangen. Für die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen stehen heute nicht mehr ausreichend Linien zur Verfügung, außerdem gilt es Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Deshalb wurde am 24. Januar dieses Jahres eine Initiative für einen interfraktionellen Gruppenantrag zur Änderung des Stammzellgesetztes auf der Bundespressekonferenz vorgestellt.….
Der Antrag zum Download.
Weitere Anträge zum Download:
Abschaffung des Stichtages - Ulrike Flach (FDP) und andere
Straffreiheit für Forscher im Ausland - Priska Hinz (Grüne) und andere
Stammzellen-Forschung verbieten - Hubert Hüppe (CDU/CSU) und andere