Kontroverse zur Patentierbarkeit von Software
Patentierbarkeit von Computerprogrammen
Seit mehreren Jahren wird in Europa und auch international kontrovers über die Möglichkeiten und Grenzen der Patentierbarkeit von Computerprogrammen diskutiert. Unbestritten ist, dass computer- und damit softwarebasierte Informations- und Kommunikationstechniken einen erheblichen und auch weiter zunehmenden Anteil an der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Wirtschaft haben. Strittig ist, inwieweit patentrechtliche Instrumente geeignet, gar erforderlich sind oder wie diese ausgeprägt sein müssen, um diese innovativen und ökonomischen Potenziale der Softwarebranche optimal nutzen zu können.Wie die gesamte Debatte waren auch die Sondierung der Generaldirektion Binnenmarkt der EU-Kommission 2000/2001 und die gemeinsame öffentliche Anhörung des Unterausschusses „Neue Medien“ und des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 21. Juni 2001 durch sehr kontroverse Positionen geprägt, die sich in etwa wie folgt zusammenfassen lassen:
- Die Befürworter einer weitergehenden Patentierbarkeit von Software halten diese hinsichtlich einer internationalen Rechtsharmonisierung für notwendig und schreiben Softwarepatenten große innovative und ökonomische Potenziale zu.
- Die Kritiker erwarten hingegen für den Fall der freien Patentierbarkeit von Softwareprodukten eher nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen insbesondere für den Mittelstand und sehen den technischen Fortschritt im Softwarebereich und damit im gesamten IT- und IuK-Bereich empfindlich beeinträchtigt.
Zur Rechtslage
Patente auf Computersoftware als solche sind sowohl nach § 1 des deutschen Patentgesetzes als auch nach Art. 52 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) ausgeschlossen.mehr...
Klare Position des Deutschen Bundestages
Der Deutsche Bundestag hat sich fraktionsübergreifend kritisch zum Kommissionsentwurf und zum gemeinsamen Standpunkt des Rates geäußert. Der Deutsche Bundestag hat daher einen gemeinsamen Antrag aller vier Fraktionen des Deutschen Bundestages beschlossen, also sowohl von SPD, Bündnis 90/Die Grünen CDU/CSU und FDP BT-Drs. 15/4403). Diesem Antrag wurde in den Beratungen der Ausschüsse am 19. und 26. Januar 2005 einstimmig zugestimmt, der Deutschen Bundestag hat dem Antrag im Februar 2005 beschlossen.Die Kernforderungen des interfraktionelle Antrag sind:
- eine klare Definition des „technischen Beitrags“ als Kriterium zur Unterscheidung patentierbarer und nichtpatentierbarer Gegenstände, hier verweisen wir auf die Rechtsprechung des BGH;
- analog dem Urheberrecht verlangen wir auch im Patentrecht ein eigenständiges Privileg zugunsten der zunehmend kritischen Interoperabilität in komplexen Systemen;
- den Ausschluss von Programmansprüchen, da deren Notwendigkeit zweifelhaft ist und die zudem einen Wertungswiderspruch zum Patentierungsverbot darstellen;
- eine Evaluierung des EPA als Bestandteil des vorgesehenen Berichts
- und schließlich die stärkere Berücksichtigung der Interessen der kleinen und mittleren Betriebe sowie der Open Source-Projekte.
Interfraktioneller Antrag (pdf, 68 KB)
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zum interfraktionellen Antrag "Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen" (BT-Drs. 15/4403
Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (Drs. 15/4787)
Plenarprotokoll der 2./3. Lesung des interfraktionellen Antrages "Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen" (BT-Drs. 15/44039) vom 17. Februar 2005
Reden zur 2./3. Lesung des Antrages am 17.02.2005 (dort ab Seite 176)