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21.07.2009 | Staatsanwaltschaft

Pressemitteilungen

Pressestatement zur Meldung der BILD vom 21. Juli 2009 in der Ermittlungssache gegen Jörg Tauss, MdB

Nichts Neues von der Staatsanwaltschaft…

Zur heutigen Meldung der BILD-Zeitung erklärt der Rechtsbeistand von Jörg Tauss, MdB, Rechtsanwalt Jan Mönikes:
 
„Die öffentliche Vorverurteilung von Jörg Tauss geht in eine nächste Runde. Als ob es die Diskussion um die problematische Öffentlichkeitsarbeit von Rüdiger Rehring und die anderer Staatsanwälte in anderen prominenten Verfahren in den vergangenen Monaten nicht gegeben hätte, macht der Oberstaatsanwalt zum Ende des Verfahrens genauso weiter, wie er es begonnen hat:
 
Ohne dem Betroffenen zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben und entlastende Beweisanträge stellen zu können, erklärt er heute bereits über die BILD-Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft gegen Jörg Tauss Anklage erheben wird. In der Sache selbst gibt es jedoch nichts substantiell Neues und auch nichts, was die Darstellung von Jörg Tauss widerlegt hätte. Und dass ein für die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet zuständiger Abgeordneter keinen „dienstlichen Auftrag“ für eine politisch motivierte Recherche erhält, wenn er doch gerade belegen will, dass das Parlament hinsichtlich der Verbreitungswege von Kinderpornographie von den zuständigen Behörden belogen wird, ist logisch und taugt nicht zum Vorwurf.
 
Der Oberstaatsanwalt betreibt weiter eine Öffentlichkeitsarbeit, bei der es gar nicht mehr darauf ankommt, wie der Fall am Ende ausgeht: Jörg Tauss war in Rehrings Augen offensichtlich schon von der ersten Stunde der Ermittlungen an schuldig und für sein Urteil bedarf es auch keines Gerichts. Für die soziale Exekution reicht ihm die BILD-Zeitung.
 
Unerträglich, dass eine Staatsanwaltschaft in unserem Rechtsstaat so agieren kann und sich ihr kein Verantwortlicher in den Weg stellt.“