Rechtsanwalt Jan Mönikes, Rechtsbeistand von MdB Jörg Tauss, erklärt zur Kritik von Generalstaatssekretärin Christine Hügel an der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe:
22.07.2009 | Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Pressemitteilungen
„Nicht nur ein Problem der B-Note“
Frau Generalstaatsanwältin Hügel hat Oberstaatsanwalt Rehrings „Anklageerhebung via BILD-Zeitung“ als ein „bisschen voreilig und nicht sehr geschickt“ kritisiert. Einerseits erfreulich, dass sich Christine Hügel mäßigend in den Fall einmischt. Andererseits offenbaren ihre weiteren Äußerungen zugleich, dass sie selbst Teil des Problems ist und nicht die Lösung. Frau Generalstaatsanwältin hat nämlich weiter gegenüber der Presse erklärt: „Wenn eine falsche Information in die Presse kommt, dann müssen wir schon reagieren.“ Denn aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe ein Abgeordneter kein Recht zu derart eigenmächtigen Ermittlungen. Daran schließt sie selbst aber an: Das aber sei eine "Rechtsfrage", die vor Gericht geklärt werden müsse. Nur: Wenn es eine Rechtsfrage ist, dann ist es eben keine „falsche Information“, die die Staatsanwaltschaft berechtigt hätte, Jörg Tauss in den vergangenen Monaten wie eine Sau durch das mediale Dorf zu treiben!
Frau Hügel offenbart, dass sie offenbar eigentlich nur eine schlechte „B-Note“ an Rehring verteilen will, weil die Presse so kritisch auf diese „Verurteilung via BILD“ reagiert, aber in der Sache selbst nichts dazu gelernt hat, genauso wenig wie Oberstaatsanwalt Rehring und an der skandalösen Öffentlichkeitsarbeit auch nichts verändern will. Denn Frau Hügel selbst war es, die Herrn Rehring bei den letzten Aktionen dieser Art noch im März via Pressekonferenz „vorbildliches und korrektes“ Verhalten attestiert hat und Herrn Rehring ein „Kompliment“ für seine Pressearbeit ausgesprochen hat. http://www.ka-news.de/nachrichten/karlsruhe/Karlsruhe-Tauss-Staatsanwaltschaft-Kinderpornografie;art6066,164930
Das Frau Hügel in der kommenden Woche zur Präsidentin des OLG Karlsruhe berufen werden soll, macht die Sache nicht besser. Im Gegenteil ist es aus Sicht eines Anwalts bedrückend, wenn tatsächlich jemand mit einem solchen Rechtsstaatsverständnis Chefin ausgerechnet der Institution werden soll, die die Ermittlungsbehörden kontrolliert und viele letztinstanzliche Urteile zu Verfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sprechen wird.
Dazu kommt noch: Frau Hügel hat lediglich einen Bericht von Herrn Rehring angefordert, was er denn der BILD gesagt habe - obwohl er inzwischen vielfach den Bericht der Zeitung gegenüber Agenturen und Medien bestätigt hat und immer noch weiter mit der Presse spricht. Inzwischen gibt er sogar die Termine an die Presse heraus, nach dem seiner Meinung nach der Immunitätsausschuss des Bundestages an diesem Skandal mitwirken soll. Die nächsten Termine, bei denen er schon wieder Tauss Namen in der Zeitung sehen will? Frau Hügel stoppt den stellvertretenden Behördenchef nicht.
Da Herr Rehring inzwischen selbst einräumt, Jörg Tauss vorverurteilt zu haben, reichen schlechte B-Noten nicht, Frau Generalstaatsanwältin: Dieses unerträgliche Verfahren gehört schlicht sofort eingestellt!
Ludwigsburg, den 22.07.2009