Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundesinnenministerium zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und zur Regelung des Datenschutzaudits erklärt der bildungs-, forschungs- und medienpolitische Sprecher und der Datenschutzkoordinator der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, MdB:
30.10.2008 | Innenministerium schließt erneut den Gesetzgeber aus
Pressemitteilungen
Innenministerium schließt erneut den Gesetzgeber aus
Alle Jahre wieder, so lässt sich das Verhalten des Bundesinnenministeriums am Besten beschreiben, wenn es um die rechtzeitige Einbindung des Parlamentes bei der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes geht. Denn auch in diesem Jahr wird bei der Verbändeanhörung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und zur Regelung des Datenschutzaudits im Bundesinnenministerium das Parlament nicht zugelassen und somit wieder einmal vom Beratungsprozess ausgeschlossen sein. Wie schon beim - glücklicherweise völlig zu Recht gescheiterten - ersten Entwurf für ein Datenschutzauditgesetz aus dem letzten Jahr, findet auch die aktuelle Anhörung im BMI ohne Mitglieder des Bundestages statt.
„Ich halte dies für einen untragbaren Zustand, zeigt das Verhalten des Innenministeriums doch einmal mehr seine grundsätzliche Skepsis gegenüber dem Parlament. Vom Bürger - und jetzt endlich auch von der Wirtschaft - wird ein Mehr an Transparenz gefordert, gleichzeitig lässt man sich aber im Hause Schäuble ungern in die Karten gucken“, so Tauss heute in Berlin.
Dies ist umso bedauerlicher, da nun die Wirtschaft - siehe „Scoring-Novelle“ - erneut die Gelegenheit ergreifen wird, den vorliegenden Entwurf zu verwässern. Das Bundesinnenministerium kann davon ausgehen, dass es im parlamentarischen Verfahren und auf Betreiben der SPD-Bundestagsfraktion noch zu - aus verbraucher- und datenschutzpolitischer Sicht - notwendigen Korrekturen oder Ergänzungen kommen wird.

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