Anlässlich der Herbsttagung der Theodor-Heuss-Stiftung „Sicherheit stärken – Bürgerrechte sichern“ erklärt der bildungs-, forschungs- und medienpolitische Sprecher und der Datenschutzkoordinator der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, MdB:
27.10.2008 | SPD-Bundestagsfraktion wird Modernisierung des Datenschutzrechtes fortsetzen
Pressemitteilungen
Vor dem Hintergrund der aktuellen Datenschutzskandale und Fälle von Datenklau im nicht-öffentlichen Bereich – von Lidl bis zur Telekom – findet heute die Herbsttagung der Theodor-Heuss-Stiftung zur Förderung der politischen Kultur und Bildung in Deutschland und Europa unter dem Motto „Sicherheit stärken – Bürgerrechte sichern. Datenschutz im privaten und staatlichen Bereich“ statt. Zahlreiche Datenschutzexperten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und den Datenschutzbehörden diskutieren angesichts dieser Herausforderungen für das Datenschutzrecht und den Vollzug die Bedingungen eines wirksamen Datenschutzes, den anstehenden Reformbedarf und die Notwendigkeit einer Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland, die den notwendigen Ausgleich zwischen den Sicherheitsinteressen und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung trägt.
Für die SPD-Bundestagsfraktion habe ich einen Entwurf für ein Eckpunktepapier zu dem anstehenden Reformbedarf im Datenschutzrecht und Datenschutzvollzug vorgelegt, welches wir in der nächsten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages in den Arbeitsgruppen der Fraktion beraten werden. In einem ersten Schritt muss es darum gehen, die bestehenden Defizite im Datenschutzrecht und im Vollzug schnellstmöglich zu beseitigen. Mittelfristig muss es in einem zweiten Schritt darum gehen, die unter der rot-grünen Bundesregierung begonnene umfassende Modernisierung und Fortentwicklung des Datenschutzrechtes wieder aufzugreifen. Das Eckpunkte-Papier schlägt daher folgende Maßnahmen vor:
- die Überarbeitung der so genannten Scoring-Novelle, die sich bereits im parlamentarischen Verfahren befindet, um zu einer deutlichen Stärkung der Transparenz von Scoring-Verfahren zu kommen;
- die weitere Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes, wie dies auch auf dem Datenschutzgipfel beschlossen wurde, um aus datenschutz- wie auch aus verbraucherschutzpolitischer Perspektive möglichst schnell auf die nunmehr bekannt gewordenen Gefährdungen zu reagieren; zwar weisen die bislang bekannt gewordenen Entwürfe des Bundesinnenministeriums in die richtige Richtung, gehen aber nicht weit genug;
- parallel dazu die schnelle Verabschiedung eines modernen, wirksamen und unbürokratischen Datenschutzaudit-Gesetzes;
- die zügige Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen sowie des Ersten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes für den Bereich Preselection;
- und schließlich mittelfristig die Wiederaufnahme der unter der rot-grünen Bundesregierung begonnenen Bemühungen um eine umfassende Modernisierung und Reform des Datenschutzrechtes.
Ziel dieser Bemühungen ist es, die bestehenden Defizite im Datenschutzrecht sowie im Vollzug schnellstmöglich abzubauen und ein modernes, verständliches und übersichtliches sowie wirksames Datenschutzrecht zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu verbessern. Hierzu zählt auch die Frage, ob die Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gestärkt werden muss und ob es hierzu auch organisatorischer Änderungen bedarf. Denkbar wäre es beispielsweise, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministerium des Innern herausgelöst und – ähnlich der Stellung des Wehrbeauftragten des Bundestages und ähnlich der Stellung der Datenschutzbeauftragten in einigen Bundesländern – beim Parlament direkt angesiedelt werden sollte.

Priorität für Bildung und Forschung










